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Organhaftpflichtversicherung (D&O)

Nebst den betrieblichen Haftpflichtrisiken können auch die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung aufgrund ihrer Stellung für finanzielle Schäden durch Fahrlässigkeit, Grobfahrlässigkeit oder absichtliche Pflichtverletzung verantwortlich gemacht werden. Für solche Schäden haften diese Personen mit ihrem Privatvermögen. Durch eine Organhaftpflicht-Versicherung (Directors & Officers Liability) können die Kosten für die Abwehr von Klagen gedeckt und das private Vermögen der Unternehmensorgane geschützt werden.


Wichtige Fragestellungen

  • Wie ist die Unternehmung strukturiert und finanziert? Von welcher Seite und in welcher Höhe könnten z. B. bei einem Konkurs und/oder einem Rechtsfall Ansprüche an die Unternehmensleitung gestellt werden?

  • Kennt unsere Geschäftsleitung ihre Pflichten, die gemäss Gesetz, Statuten und Reglementen bestehen, und werden diese befolgt? Sind die nötigen Kompetenzen bei den betroffenen Personen vorhanden, um das Amt korrekt auszuführen?

  • Wie steht es um die Finanzlage unserer Unternehmung? Wurde die langfristige Finanzplanung sorgfältig vorgenommen? Welche Probleme können hieraus entstehen?

  • Werden Entscheide der Unternehmungsleitung sorgfältig – gestützt auf genügend Informationen, in einem korrekten Verfahren und ohne Interessenkonflikte der Entscheidenden gefällt?

  • Trifft die Unternehmensführung die nötigen Vorkehrungen, um potenzielle Risiken einzuschränken (Prävention)?